Abklärung

Eine ergotherapeutische Abklärung wird durch einen Arzt verordnet. Die Abklärung umfasst 2 Sitzungen und wird durch die Krankenkasse vergütet.

Mittels standardisierten Testverfahren und gezielter Tätigkeitsanalyse erfasse ich die Handlungsfähigkeit, Wahrnehmung und Motorik. Mit Einverständnis der Eltern nehme ich Kontakt mit der Schule und dem weiteren Umfeld auf, um weitere Informationen einzuholen. In meiner Abklärung werden auch bereits bestehende Abklärungsberichte z.B. des Schulpsychologischen Dienstes oder einer kinderpsychiatrischen Abklärung mit einbezogen. 

Diese Informationen ergeben ein Gesamtbild, auf dessen Grundlage klientenzentrierte Therapieziele empfohlen werden.

Die Abklärung schliesst mit einem gemeinsamen Gespräch.